ursprünglich eine Transaktionsform im zwischenbetrieblichen Handel: Ein Warenposten ("Partie") wird zu einem vereinbarten Gesamtpreis veräussert. Wesensmerkmale sind die (farbliche, stoffliche) Homogenität der Partie (z. B. Stoffballen aus einem Farbbad) sowie die fehlende Wiederholbarkeit der Transaktion: Das Produkt kann nicht oder nicht identisch nachbeschafft werden (Einmal-Fertigung, Farbbäder), jedenfalls aber nicht zu gleichen Bedingungen. Weitverbreitet ist das Partiegeschäft im Zwischenhandel mit Konsumgütern zeitlich begrenzter (z. B. saisonaler) Nachfrage, speziell bei Oberbekleidung, Schuhen und Accessoires, in jüngster Zeit aber auch im Einzelhandel zur Aktualisierung des Sortiments und Erhöhung der Kundenfrequenz. Literatur: Panzer, S., Die Partievermarktung im Einzelhandel, in: Marketing-ZFP, 10. Jg. (1988), S. 25 ff.
bezeichnet ursprünglich eine Transaktionsform im zwischenbetrieblichen Handel: Ein Warenposten („Partie“) wird zu einem vereinbarten Gesamtpreis veräußert. Wesensmerkmale sind die (farbliche, stoffliche) Homogenität der Partie, z.B. Stoffballen aus einem Farbbad sowie die fehlende Wiederholbarkeit der Transaktion: Das Produkt kann nicht oder nicht identisch nachbeschafft werden (Einmal-Fertigung, Farbbä- der), jedenfalls aber nicht zu gleichen Bedingungen. Weitverbreitet ist das Partiegeschäft im Zwischenhandel mit Konsumgütern zeitlich begrenzter (z. B. saisonaler) Nachfrage, speziell bei Oberbekleidung, Schuhen und Accessoires. Der Einzelhandel ordert ca. sechs Monate vor Beginn der Saison (Fachmessen), ohne gesichertes Wissen über die Akzeptanz von Stilrichtungen und Farben. Witterungsbedingungen verschärfen oder mildern in schwer vorhersehbarer Weise die Auswirkungen unvermeidlicher Dispositionsfehler. Die zweifache Unsicherheit über maßgebliche Einflußfaktoren der Nachfrage bewirkt u.a., dass einzelne bundesdeutsche Warenhausketten allein bei Oberbekleidung jährlich Wertberichtigungen auf Restposten in zweistelliger Millionenhöhe verbuchen. Vergleichbare Entscheidungsprobleme treten auch in anderen Bereichen auf: Festlegung der Druckauflagen von Zeitungen und Zeitschriften (Verlagsmarketing); Reservierung von Hotel-Kontingenten sowie Buchung von Charter-Flug- und Schiffspassagen durch Pauschalreise-Veranstalter (Touristik-Marketing); Übernahme von Aktienpaketen zur Börsenplazierung durch einzelne Banken oder Konsortien (Bank- Marketing). Obwohl die Bezeichnung dort ungebräuchlich ist, weisen sie Strukturmerkmale auf, die denen des Partiegeschäfts entsprechen: Einmaligkeit der Beschaffung, z.B. weil nur einmal gefertigt wird (Sonderserien, „Editionen“), nicht identisch reproduziert werden kann (s.o.), die Zeit für Nachdisposition und/oder -produktion nicht ausreicht (Zeitungen, Zeitschriften), das Angebot kurzfristig nicht vermehrbar ist (Transport- und Bettenkapazitäten) oder selbst schon einen Restposten darstellt (unverkaufte Druckauflage eines Buchtitels). Unsicherheit der Nachfrage, die Aufnahmebereitschaft des Marktes ist im Beschaffungszeitpunkt unsicher, häufig auch der Absatzverlauf (zeitliche Verteilung und Dauer der Nachfrage); Prognosen, Absatzschätzungen. Aus dem Zusammenwirken beiderMerkma- le rühren die für das Partiegeschäft kennzeichnenden und gegenläufig vom Partieumfang abhängigen Risiken: Restposten-Risiko: Am Ende der Angebotsdauer verbleibende Warenbestände können vielfach nicht kostendeckend verwertet werden; reduzierte Stückerlöse bei Preisaktionen sowie verminderte Gesamterlöse bei Veräußerung „als Partie“ an einen Wiederverkäufer (Abschleusung) beeinträchtigen den Partieerfolg. Fehlmengen-Risiko: Übersteigt die Nachfrage den Partieumfang, so entgeht pro Mengeneinheit ein Erfolgsbeitrag in Höhe der Differenz zwischen Stückerlös und Einstandspreis bzw. anteiligem Wareneinstand. Rationale (im Gegensatz zu intuitiver) Entscheidungsfindung erfordert eine Quantifizierung und Bewertung dieser Risiken. Er- stere berücksichtigt den Einstandspreis („ Wareneinstand“), den geplanten Verkaufs- preis und die auf den verfügbaren Abschleus- kanälen anzunehmenden Resterlöse. Bei der Festsetzung des Verkaufspreises sind der vorgesehene Vertriebsweg, das Angebotsumfeld (Sortiment) und die geplante Werbung für das Produkt (Warenpräsentation) zu beachten. Die mengenmäßige Quantifizierung der Risiken muss durch Absatzschätzungen erfolgen, wo Daten für eine statistische Absatzprognose fehlen. Erst mit dem Partieumfang selbst sind die rechnerischen Fehlmengen- und Restposten-Risiken vollständig festgelegt und damit einer Bewertung durch den Entscheidungsträger zugänglich. Aus seiner Gewichtung von möglicherweise entgehendem Deckungsbeitrag und eventuellem Wertberichtigungsbedarf (Risiko-Nutzen-Vorstellung) ergibt sich der seinen Zielsetzungen (hier: Gewinnerzielung und Risikobegrenzung) gemäße „optimale“ Partieumfang. Umgekehrt kann aus einer Mengenentscheidung auf die Risikopräferenz des Entscheidungsträgers nur dann zurückgeschlossen werden, wenn er die rechnerischen Fehlmengen- und Restposten-Risiken kannte. Andernfalls vermischen sich situatives Risiko und subjektive Risikopräferenz in nicht nachvollziehbarer Weise (vgl. dazu Schneider, S. 48 ff. und S. 61 ff.). Bei vorgegebenem Partieumfang reduziert sich die Beschaffungsentscheidung auf die analog zu beantwortende Frage, ob dieser i. S. der Zielsetzungen „akzeptabel“ ist oder nicht. Neben dem Partieumfang ist mitunter über die Angebotsdauer zu entscheiden. Diese kann auf natürliche Weise begrenzt sein (Tageszeitungen), vom Anbieter vorab festgelegt (Sommerkatalog) oder durch Verwertungsentscheidung beendet werden. Bei fester Angebotsdauer ist ein etwa zu verwertender Restposten als Residualgröße determiniert, vielfach auch der erzielbare Verwertungserlös (Altpapier). Bei variabler Angebotsdauer dagegen gibt es einen optimalen Verwertungszeitpunkt: Bleibt die Nachfrage gering, oder läßt sie frühzeitig nach, so kann zur Beschleunigung des Warenabflusses das Angebot modifiziert wer- den (Preisaktion). Bei geringer Preiselastizität der Nachfrage sind jedoch selbst Einstandspreise häufig nicht mehr erzielbar. Parallel dazu ist es möglich, absehbare Überstände frühzeitig (d. h. nach geringeren Vorratskosten und häufig zu besseren Erlösen) als Partie an Wiederverkäufer abzuschleusen. Ausschlaggebend ist in beiden Fällen die Hochrechnung der aktuellen Nachfrage, da Verwertungsentscheidungen zugleich den Verzicht auf einen Absatz zum planmäßigen Stückerlös implizieren, verfrühte Abschleusungen also das Fehlmen- gen-Risiko erhöhen. Kann bereits bei der Entscheidung über den Partieumfang zuverlässig mit einem ausgeglichenen oder sogar positiven Abschlußergebnis gerechnet werden, so entfällt das Restposten-Risiko und damit ein Wesens- merkmal des Partiegeschäft. Wird umgekehrt ein Warenbestand unter Hinnahme von direkten Stückverlusten (unter Einstandspreis) abgeschleust, so erhält auch der Handel mit nachdisponierbarer Ware ex post den Charakter eines Partiegeschäfts. Vielfach sind Liquiditätsengpässe ausschlaggebend für die in jüngerer Zeit zu beobachtende und zunehmende Tendenz im Einzelhandel, auch (beschaffungs-)marktgängige W are wie Partiegeschäft zu handhaben. K. Z.
Literatur: Panzer, S., Die Partievermarktung im Einzelhandel, in: MARKETING-ZFP, 10. Jg. (1988), Heft 1, S. 25-32. Schneider, D., Investition und Finanzierung, 5. Aufl., Wiesbaden 1983. Zoller, K., Optimierung von „Partien“, Institut für Betriebliche Logistik und Organisation, Universität der Bundeswehr Hamburg, Hamburg 1987.
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