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Passive Lohnveredelung

Passiver Veredelungsverkehr (pW)

Begr. f. d. Veredelungsverkehr, bei dem einheimische Waren (Gemeinschaftsgut) in ein fremdes Wirtschaftsgebiet zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung verbracht werden. Beim Verlassen des eigenen Wirtschaftsgebietes wird die zu veredelnde Ware zollrechtlich abgefertigt (in der EG auf der Grundlage des Einheitspapiers); sie bleibt bei der Wiedereinfuhr gänzlich oder teilweise abgabenfrei. Es erfolgt nur eine Differenzverzollung in der Höhe des Mehrwerts nach der Veredelung. Vgl. aktive Lohnveredelung.

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