Unterbrechung der Schichtzeit, zusätzlich zu der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 AZO: Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause). Der Pausenzeit werden subsumiert: Ruhepausen, Ruhezeiten, -Erholungszeiten, sonstige erholungswirksame Zeiten. Arbeitszeit und Pausen sind gesetzlich (z. B. Arbeitszeitordnung (AZO) vom 30.4. 1938, Gewerbeordnung (GewO) vom 21. 6. 1969, Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 9. 8. 1960) und tariflich geregelt. Dies gilt auch für deren Vergütung. Literatur: Bokranz, R./Landau, K., Einführung in Arbeitswissenschaft. Analyse und Gestaltung von Arbeitssystemen, Stuttgart 1991, S. 439 ff. und 452 ff. Rohmert, W/Rutenfranz, J. (Hrsg.), Praktische Arbeitsphysiologie, 3. Aufl., Stuttgart, New York 1983, S. 358 ff. Schmidtke, H. (Hrsg.), Lehrbuch der Ergonomie, 2. Aufl., München, Wien 1981, S. 506 ff.
siehe Arbeitszeit.
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