Lebensversicherung
Die Pflegepflichtversicherung kann um eine Pflegerentenversicherung erweitert werden. Diese Versicherung bieten vor allem Lebensversicherer an. Ein halbes Jahr nach Beginn der Pflegebedürftigkeit besteht Anspruch auf Leistung, wenn die Bedürftigkeit während dieser Zeit mindestens als Pflegestufe 1 eingestuft wurde. Das bedeutet, dass der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so hilflos ist, dass er für die gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist. Die Pflegerente wird gezahlt, egal wo die Pflege erfolgt - im Heim oder zu Hause. Die Pflegerentenversicherung wird zunehmend durch die Pflegerenten-Zusatzversicherung ersetzt.
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