Lebensrisiko, das jedermann und nicht nur sozial Schwache treffen kann und i. d. R. erst im Alter auftritt. Die finanzielle Absicherung des Pflegerisikos wird derzeit durch die privaten und gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da die Pflegekosten sehr hoch sind und oft nicht aus den Rentenzahlungen finanziert werden können, sind 70% der Pflegebedürftigen in Altenpflegeeinrichtungen zu Sozialhilfeempfängern geworden. Die prognostizierte Zunahme der pflegebedürftigen Personen macht die Finanzierung der altersbedingten Pflegekosten zu einem vorrangigen. Problem der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Pflegeversicherung). Die vier grundsätzlichen Formen einer finanziellen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit gehen aus dem Schema hervor. Da pflegebedürftige Menschen nach unbestrittener Ansicht solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung betreut werden sollen, ist es das vorrangige Ziel der finanziellen Vorsorge, diese Pflege möglichst lange — ggf. unter Einschluss ambulanter Dienste wahrzunehmen. Wird die Bedarfsgerechtigkeit zum entscheidenden Kriterium, erscheinen prämienfinanzierte Lösungen sowie die Ausweitung ambulanter Pflegedienste über Sozialstationen besonders vorteilhaft. Sozialabgaben und andere steuerfinanzierte Lösungen bergen die Gefahr in sich, dass die Bereitschaft, alte Menschen zu Hause zu pflegen, abnimmt, was, wie ausländische Beispiele (Niederlande, USA) zeigen, auch zu starken Ausgabensteigerungen führen kann. Literatur: Heuser, M. R. u. a., Pflegeversicherung. Modellkritik und Lösungsvorschläge, Wissenschaftliche Reihe des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 27, Köln 1984. Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (Hrsg.), Die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Bergisch Gladbach 1991.
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