Instrument zur rationalen Vorbereitung wirtschaftlicher Entscheidungen und Grundlage wirtschaftlichen Handelns aller am Wirtschaftsprozess Beteiligten: der Individuen, Haushalte, Unternehmen, sonstiger Organisationen und des Staates. In Plänen wird entschieden, wie knappe Mittel zur Erreichung bestimmter Ziele verwendet werden sollen. Hierbei haben die Plansubjekte von gegebenen bzw. erwarteten einzel- und gesamtwirtschaftlichen Daten auszugehen. Die Realisierung der Pläne erfordert die Abstimmung mit den Plänen anderer Plansubjekte, wobei sich erweist, ob Plandaten und faktische Daten divergieren (Planrisiko). Die Koordination aller Einzelpläne ist Aufgabe eines jeden Wirtschaftssystems; unterschiedlich ist jedoch, nach welchen Kriterien und mit welchen Methoden die Einzelpläne zu einem gesamtwirtschaftlichen Plansystem koordiniert werden. Die gängige Unterscheidung von "Plan" und "Markt" bezeichnet die beiden grundsätzlichen Koordinationsformen: Werden Einzelpläne nach Massgabe zentraler Zielprioritäten und mittels verbindlicher Auflagen für die Ausarbeitung der Einzelpläne koordiniert, handelt es sich um den Grundtyp der Zentralverwaltungswirtschaft; werden sie auf der Basis einzelwirtschaftlicher Zielprioritäten. über Märkte und Preise zu einem Gesamtsystem koordiniert, liegt der Grundtyp der Marktwirtschaft vor. Obwohl also auch Marktwirtschaften auf Plänen beruhen, wird "Plan" meist als Synonym für die Koordination der Einzelpläne gemäss zentralen Planentscheidungen in den sozialistischen Ländern verwendet. Hier konkretisiert sich der Plan in volkswirtschaftlichen Fünfjahr- und Jahresplänen. In den Fünfjahrplänen werden die grundlegenden ökonomischen, sozialen, wissenschaftlich-technischen, bildungspolitischen und kulturellen Ziele sowie die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Aufgaben und Massnahmen festgelegt. Hierbei wird von den langfristigen Entwicklungszielen (15-20 Jahre), von internationalen Abkommen und vom Erfüllungsgrad des vorangegangenen Fünfjahrplans ausgegangen. Gemäss den von der Parteiführung festgelegten makroökonomischen Zielen (Wachstum der Warenproduktion und des Nationaleinkommens, Verhältnis von Akkumulation und Konsumtion, Im- und Export, Staatseinnahmen und -ausgaben, Preisniveau, Beschäftigung u. a.) werden von den zentralen Planungsorganen Teilpläne ausgearbeitet und aufeinander abgestimmt. Die Fünfjahrpläne gelten als Hauptinstrument der sozialistischen Wirtschaftspolitik. Ihre Umsetzung erfolgt entweder mittels staatlicher Planauflagen, die verbindliche Grundlage für die Erarbeitung der Jahrespläne sind, oder — wie im ungarischen Wirtschaftssystem — mittels eines wirtschaftspolitischen Regulatorensystems. Die Jahrespläne sind die sog. operativen, für den Wirtschaftsablauf verbindlichen Pläne. Datenänderungen, die sich während der Fünfjahrplanperiode ergeben, können in ihnen berücksichtigt werden, wodurch sich das Planrisiko reduziert. Sie sind gegliedert nach Produktionszweigen, nichtproduzierenden Bereichen (z. B. Bildungswesen), nach Gebieten, der Leitungsstruktur (zentralgeleitete und örtliche Betriebe) und nach volkswirtschaftlichen Querschnittsaufgaben (Investitionen, Aussenhandel u. a.). Die Aufgaben der Jahrespläne werden mittels eines detaillierten Kennziffernsystems adressierbar, kontrollierbar und abrechenbar gemacht. Die Ausarbeitung und Koordinierung der Jahrespläne erfolgen mit Hilfe eines pyramidenförmigen. Systems von materiellen und finanziellen Bilanzen, in denen jeweils Aufkommen und Verwendung von Erzeugnissen, Arbeitskräften, Grundmitteln u. a. sowie Einnahmen und Ausgaben (des Staates, der Bevölkerung u. a.) abgestimmt werden. Auf betrieblicher Ebene werden die Jahrespläne ausserdem durch ein Vertragssystem über zwischenbetriebliche Lieferungen und Leistungen ergänzt (Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag). Der als Gesetz beschlossene Jahresvolkswirtschaftsplan und die in ihm enthaltenen staatlichen Planauflagen bilden die verbindliche Grundlage für die gesamte Wirtschaftstätigkeit des folgenden Jahres und für die Kontrolle der Planerfüllung. Literatur: Hensel, K. P., Grundformen der Wirtschaftsordnung: Marktwirtschaft — Zentralverwaltungswirtschaft, 3. Aufl., München 1978.
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