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Planerfüllungsprinzip

Formalziel staatlich geleiteter Betriebe in Wirtschaftsordnungen mit zentraler Planung der Wirtschaftsprozesse. Weil die Verwirklichung der zentralen Produktionspläne auf der untergeordneten Ebene in den einzelnen Betrieben erfolgt, ist die Planerfüllung als wesentliches Prinzip betrieblichen Verhaltens in der Ergebnisrechnung zu etablieren. Dazu werden einmal möglichst genaue Planauflagen hinsichtlich Art, Qualität und Umfang der Produktion, Faktoreinsatz, Arbeitsproduktivität, Betriebsgewinn usw. in Form von Plankennzahlen vorgegeben. Gleichzeitig erfolgt eine Verkoppelung der Planerfüllung mit einem System von Prämien, das nach Haupt- und Nebenkennzahlen gestaffelt ist: Für die Erfüllung und Übererfüllung der relevanten Kennzahlen erhalten die Betriebe Prämien, die entsprechend einem Schlüssel an die Beschäftigten verteilt werden, während Planuntererfüllung Sanktionen in Form von Prämienverlusten nach sich zieht. Betriebliches Verhalten ist somit auf Planerfüllung und Prämienerhalt gerichtet, was seinen Ausdruck in der betrieblichen Ergebnisrechnung findet, die alle relevanten Grössen als Plan- und als Istgrössen zu erfassen hat. Aus dem Prinzip der Planerfüllung — dargestellt am Beispiel der Hauptkennzahl Gewinn — folgt, dass die Prämierung nicht unmittelbar von der absoluten Höhe der erreichten Kennzahlen abhängt, sondern von der Differenz zwischen Soll- und Istgrössen. Zentral geleitete Betriebe streben damit nicht nur danach, die Planauflagen bestmöglich zu erfüllen, sondern sie sind insb. auch an möglichst niedrigen, leicht erfüllbaren Planvorgaben interessiert.  

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