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Polare Bilanz

beruht nach Thoms auf der Dreigliederung ökonomischer Vorgänge in
a) Einnahmen und Ausgaben
b) Kapital und Vermögensveränderungen
c) Kosten und Erträgnisse.
Dieser Dreiteilung entsprechend, findet in der funktionalen Kontenrechnung ebenfalls eine Teilung statt, nämlich die Geldrechnung, die Güterrechnung und die Arbeitsrechnung. Sämtliche Geschäftsvorfälle müssen in der doppelten Buchhaltung in gleicher Höhe auf Konten im Soll und im Haben verbucht werden. Die Berücksichtigung der o. g. Rechnungsbereiche bei der Verbuchung der Geschäftsvorfälle bezeichnet Thoms als polare Buchung. Diese gestattet die Aufstellung von p. B. für jeden der genannten drei Bereiche der ökonomischen Rechnung. So entsprechen sich polar die Summen Aktiva, Einnahmen und Kosten bzw. Passiva, Ausgaben und Erträgnisse. In ähnlicher Weise lassen sich an Hand einer geeignet gegliederten Bilanztabelle für den gesamten Buchungsstoff einer Periode polare Bewegungsbilanzen aufstellen.
Ein anderer Begriff der p. B. wurde von Feuerbaum geprägt. Danach soll die bilanzielle Ermittlung des Gewinns so erfolgen, daß zugleich mit der nominellen auch die substantielle Kapitalerhaltung garantiert ist. In diesem Sinne liegt ein Gewinn erst dann vor, wenn Geldkapital und Substanz erhalten sind. (kapitalerhal-tungsorientierte Bilanzkonzeption).

Vorhergehender Fachbegriff: Poland and Hungary Action for Reconstructing of the Economy (PHARE) | Nächster Fachbegriff: Polarisationskonzept



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