Abkürzung für das Verfahren „Point of Säle ohne Zahlungsgarantie“. Der Kunde bezahlt unter Vorlage seiner ec- oder Bankkarte ohne Eingabe einer PIN mit Unterschrift für die Einzugsermächtigung durch Lastschrift. Der Händler erhält zwar die Kontodaten und eine Sperrabfrage, aber keine Sicherheit für den Gegenwert.
Damit bezeichnet man (neben electronic cash) das offizielle, gemeinsame POS-Verfahren innerhalb des deutschen Kreditgewerbes, jedoch ohne Zahlungsgarantie. Ab einer bestimmten Betragshöhe wird beim Zahlungsvorgang eine mögliche Kartensperre überprüft. Falls eine Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben werden muss, wird dem Zahlungsempfänger die Anschrift des Karteninhabers bekannt gegeben.
Abk. f. Point of sale ohne Zahlungsgarantie. Der Käufer zahlt mittels Bankkarte an der (automatisierten) Kasse. Er berechtigt den Verkäufer durch seine Unterschrift auf dem Rechnungsbeleg, den geschuldeten Betrag durch Lastschrifteinzug von seinem Konto abbuchen zu lassen. Der Verkäufer erhält dadurch keine Zahlungsgarantie seitens der Bank des Käufers. Vgl. Electronic cash.
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