Der Praxiswert ist das Ergebnis der Bewertung einer freiberuflichen Praxis (z. B. Anwalts-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer-, Arztpraxis). Eine solche Bewertung anläßlich einer Praxisübergabe oder der Aufnahme oder des Ausscheidens eines Sozius hat funktionsorientiert (Arbitrium-wert, Argumentationswert, » Entscheidungswert) nach den gleichen Grund sätzen zu erfolgen wie etwa die Bewertung industrieller Unternehmungen ( Unternehmensbewertung). Spezialprobleme der Praxisbewertung ergeben sich insbesondere aus der stark personenbezogenen und weitgehend nicht technisch bedingten »Produktionsweise«. Als eine gebräuchliche Bewertungskonvention zur Ermittlung des Praxiswert gilt die sogenannte Umsatzmethode. Nach der Umsatzmethode ist der Praxiswert ein bestimmtes Vielfaches der bereinigten (Monats oder Jahres-) Umsät-ze, wobei Umsätze der Vergangenheit oder Umsatzschätzungen zugrund e gelegt werden.
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