Preispolitik für einander ergänzende bzw. komplementäre Artikel. Man spricht dabei auch von Systempreisen. Dies sind Preise für zumeist von unterschiedlichen Lieferanten angebotene, zusammengehörige Waren, die in festen oder variablen Proportionen von den Endabnehmern oder von den Wiederverkäufern nachgefragt werden. Ein typisches Beispiel für einen solchen Warenkomplex sind Automobil, Automobilzubehör, Benzin, Versicherungsleistungen und die Belastung mit Kfz-Steuer. Die Nachfrage nach Automobilen wird einmal durch Menge und Preis des verbrauchten Benzins, zum anderen durch den Hubraum als Basis für die Kfz-Steuerbelastung mitgeprägt. Die Preisstellung bei Warenkomplexen unterliegt somit dem Einfluss von Substitutionalität und -Komplementarität. Die Komplementarität ist bei Abnahmeverpflichtungen von besonderer Bedeutung, z. B. bei Kühltruhen und Tiefkühlkost, bei denen die Kühltruhen z. T. sogar kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Umsatz kann sich bei einem Verkaufsakt aus mehreren getrennt abgerechneten Teilleistungen in Verbindung mit einer Ware zusammensetzen, z. B. aus dem Warenerlös, dem Serviceerlös (z. B. Warenänderung, Hauszustellung), dem Erlös aus Finanzierung und/oder Warenversicherung und dem Erlös aus einem Aufbewahrungsvertrag (z. B. bei Pelzen).
Preislinienpolitik
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