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Preisvergleich

Preisvergleich i.e.S. wird verstanden als „veröffentlichtes Verzeichnis von bei ver­schiedenen Anbietern empirisch erhobenen Marktpreisen (z.B. Einzelhandelspreisen) für homogene Konsumgüter (oder Dienst­leistungen) zum Zwecke der Verbraucherin­formation“ (Schenk). Demzufolge zielen Preisvergleiche im Unterschied zu Preis­spiegeln vornehmlich auf Preisaufklärung der Verbraucher und mehr Preistranspa­renz. Um diesem Anspruch gerecht zu wer­den, gilt es bei der Erhebung von Preisver­gleichen bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen. Vorrangig ist darauf zu achten, dass die Erhebung nach objektiven und nach­prüfbaren Methoden erfolgt, die mit der Durchführung beauftragten Personen fachlich ausreichend qualifiziert sind, die in den Vergleich einbezogenen Waren und die damit verbundenen Dienstleistun­gen identisch sind, der Preisvergleich als Vollerhebung durchgeführt wird und, falls dies nicht möglich ist, die Auswahl der Betriebe nach statistischen Grundsätzen erfolgt, falls Sonderangebote in den Preisvergleich einbezogen werden, diese gesondert ge­kennzeichnet sind, und die Erhebung wegen möglicher Preis­schwankungen und Sortimentsänderun­gen innerhalb einer kurz bemessenen Zeitspanne durchgeführt wird. Viele Preisvergleiche beschränken sich auf die Preisgünstigkeit und vernachlässigen die Preiswürdigkeit von Produkten oder Anbie­tern (Preisbeurteilung). Sie dienen dann nicht unbedingt der Preisaufklärung, son­dern eher der Irreführung von Verbrau­chern Zu den wichtigsten Trägern von Preisver­gleichen in der Bundesrepublik gehört die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher e.V. (AgV).         H.-/

Literatur:  Schenk, H. O., Der Preisvergleich, Stuttgart 1981.

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