Konzernverrechnungspreise
(A) (bei Verrechnungspreisen). Sie ist eine Standardmethode des Fremdvergleichs, bei der der Verrechnungspreis auf Basis von Marktpreisen gebildet wird. Wenn das Geschäft, auf dem der Vergleich beruht, gleichartig ist, kann der Preis übernommen werden, sonst muss eine Anpassung vorgenommen werden. Siehe auch Verrechnungspreise, internationale, Wiederverkaufspreismethode und Kostenaufschlagsmethode. Siehe auch Erfolgscontrolling (mit Literaturangaben). (B) (im Steuerrecht) (comparable uncontrolled price method) ist eine Methode zur Ermittlung des Fremdpreises (siehe Verrechnungspreis). Dabei wird der zwischen den beteiligten, nahe stehenden Unternehmen vereinbarte Preis mit dem marktüblichen Preis zwischen unabhängigen Dritten verglichen. Man unterscheidet den äusseren Preisvergleich und den inneren Preisvergleich. Beim äusseren Preisvergleich wird der Preis, der bei Verkäufen zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbart wird, zum Vergleich mit dem vereinbarten Verrechnungspreis herangezogen. Dem gegenüber wird beim inneren Preisvergleich der Verrechnungspreis dem realisierten Preis aus Transaktionen mit fremden Dritten gegenübergestellt. Siehe auch Steuerecht, Internationales (mit Literaturangaben).
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