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Primäre Gemeinkosten

Bezeichnung für die Gemeinkosten, die in den Kostenstellen oder Kostenstellenbereichen selbst entstehen und auch dort verbleiben. Es erfolgt keine Umlage auf andere Kostenstellen in der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Primäre Gemeinkosten können i.d.R. durch Verbrauchsaufzeichnungen (z.B. Materialentnahmescheine), Eingangsrechnungen oder Zahlungsbelege erfaßt und in die Kostenstellenrechnung übertragen werden. Gegensatz dazu: sekundäre Gemeinkosten.

sind Kosten für vom Markt (von unternehmensexternen Leistungserbringern) bezogene Ressourcen (z.B. Material, Personal, Fremddienstleistungen). Für diese Kostenarten stellt sich aufgrund des Vor­handenseins von Marktpreisen kein Wertermittlungsproblem, sondern nur ein Verteilungsproblem auf die   Kostenstellen. Siehe auch   Kostenstellenrechnung.

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