Prüfungsunterlagen sind sämtliche Aufzeichnungen und Schriftstücke, die für die Planung und Durchführung einer Prüfung sowie für die Ableitung des Prüfungsergebnisses von Bedeutung sind. Die Prüfungsunterlagen des zu prüfenden Unternehmens umfassen die allgemeinen Unterlagen über die rechtlichen und technischwirtschaftlichen Verhältnisse sowie über die Organisation und das Rechnungswesen und die Abschlußunterlagen, die sich auf den Jahresabschluß einschließlich Geschäftsbericht (allgemeine Abschlußunterlagen) sowie auf die einzelnen Posten der Bilanz und der GuV-Rech-nung beziehen. Die Bereitstellung dieser Prüfungsunterlagen ist Voraussetzung für die Prüfungsbereitschaft der Unternehmung.
Zu den Prüfungsunterlagen des Prüfers zählen die Prüfungsanweisungen und die Arbeitspapiere. Die Prüfungsanweisungen als Bestandteil des schriftlichen Prüfungsprogramms enthalten verbindliche Arbeitsinstruktionen. Die Arbeitspapiere sind alle Aufzeichnungen und Unterlagen, die vom Prüfer anläßlich der Prüfung erstellt werden oder die er von der zu prüfenden Unternehmung erhalten hat. Sie unterteilen sich in die Dauerakte, die über die wesentlichen Grundlagen der Unternehmung informiert, und in die laufenden Arbeitspapiere, die sich aufden Prüfungsauftrag und den Jahresabschluß beziehen. Für die Anfertigung der Arbeitspapiere bestehen berufsübliche Grund sätze, die denNachvollzug der Prüfungsdurchführung und des Prüfungsergebnisses gewährleisten sollen.
Vorhergehender Fachbegriff: Prüfungstheorie | Nächster Fachbegriff: Prüfungsurteil
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|