Gleichlautende Begriffe werden von zwei Staaten, in denen ein Steuerpflichtiger seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet und deshalb in beiden Staaten der Besteuerung unterliegt, unterschiedlich ausgelegt. Qualifikationskonflikte haben häufig zur Folge, daß es trotz eines Doppelbesteuerungsabkommens bei einer Doppelbesteuerung verbleibt, es sei denn, die beteiligten Staaten verständigen sich auf eine einheitliche Auslegung.
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