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Quittung

Quittung heißt die schriftliche Bestätigung, die der Gläubiger dem Schuldner beim Empfang der Leistung (z. B. von Geld) erteilt.

ist ein schriftlicher Beleg, auf dem der Gläubiger dem Schuldner den Erhalt der Leistung bestätigt. Der Schuldner hat einen Rechtsanspruch auf eine Quittung, nachdem er geleistet hat. Geregelt in §§ 368 ff BGB.

Schriftl. Bestätigung des Empfängers einer bestimmten Leistung oder Zahlung (Sach- oder Geldleistung). Der Zahlungspflichtige kann vom Zahlungsempfänger stets eine Quittung verlangen. Sie dient als Beweismittel, mit dem verhindert werden kann, dass der Schuldner nochmals zur Zahlung aufgefordert wird. Es tritt durch die Quittung eine Umkehrung der Beweislast ein. Bankmässige Behandlung im Quittungseinzugsverfahren. Eine derartige (Beweis-) Quittung ist auch der Schuldschein beim Darlehen.

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