Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit na- türlicher und juristischer Personen. Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Vorsicht! Die Begriffe Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit dürfen nicht in einen Topf geworfen werden: Rechtsfähig ist ein Mensch von seiner Geburt an, voll geschäftsfähig ist er aber erst mit seiner Volljährigkeit.

ist im Unterschied zur Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit der natürlichen Person beginnt mit Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod. Jedoch hat auch der Ungeborene schon vor Geburt bestimmte Rechte (Erbfall, Unterhaltsanspruch, Schadensersatz wegen Schädigung im Mutterleib). Die Rechtsfähigkeit der juristischen Person beginnt mit staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis oder mit Eintragung ins Handelsregister oder Vereinsregister und endet mit vollständiger Durchführung der Liquidation.

Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zusein. Sie steht natürlichen Personen(ab Vollendung der Geburt, § 1 BGB) und juristischen Personen zu. Juristische Personen des Privatrechts sindetwa der eingetragene Verein, die »GmbH , die AG, die eingetragene Genossenschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts sind dieGebietskörperschaften, wie Bund , Länder, Kreise, Gemeinden und dieReligionsgesellschaften. Von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden ist die Geschäftsfähigkeit und die (deliktische) Verantwortlichkeit (s. hierzu§§ 827, 828 BGB). Die prozessualeEntsprechung der Rechtsfähigkeit ist die Parteifähigkeit, die der Geschäftsfähigkeit dieProzeßfähigkeit.

Die rechtliche Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Die Prüfung der Rechtsfähigkeit ist für Banken wesentlich bei Kontoeröffnungen, Kreditbeantragungen usw. und gehört auch zur Kreditfähigkeitsprüfung.

Vorhergehender Fachbegriff: Rechtsetzung durch die EU | Nächster Fachbegriff: Rechtsform



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Berufsgenossenschaft | Treuhänder | Hedge Fund

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon