Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Rechtsform, öffentlich-rechtliche

Öffentliche Betriebe stehen ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden). Gegenüber den privat geführten gewinnorientierten Unternehmen verfolgen sie häufig andere bzw. erweiterte Zielsetzungen, wie die Versorgung der Bevölkerung mit Infrastruktur- und Dienstleistungen (Straßenreinigung, Abfallbeseitigung etc.) oder sozialen und kulturellen Gütern (Theater, Altenheime etc.). Die öffentlich-rechtlichen Rechtsformen werden unterschieden in Betriebe mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Öffentliche Betriebe, die zugleich juristische Personen darstellen, nehmen durch gesetzliche Regelungen für sie eigens vorgesehene spezielle Aufgaben wahr. Hierzu zählen die Körperschaften (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Anstalten öffentlichen Rechts (z.B. Rundfunkanstalten) und die öffentlich-rechtlichen Stiftungen (z.B. Volkswagen-Stiftung). Bei den öffentlich-rechtlichen Betrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit unterscheidet man in der Hauptsache Regiebetriebe und Eigenbetriebe. Regiebetriebe sind als Bestandteile der öffentlichen Verwaltung eng an die Gebietskörperschaften (Städte, Kreise, Länder, Bund) gebunden, von denen sie als ausgegliederte Abteilungen durch Beamte geführt werden (z.B. Theater, Stadtbibliotheken). Verglichen mit den Regiebetrieben weisen die Eigenbetriebe eine höhere Selbstständigkeit auf, die sich u.a. in der Erstellung eines eigenen Wirtschaftsplans und in einer größeren Entscheidungskompetenz bei der Führung der laufenden Geschäfte niederschlägt. Beispiele für Eigenbetriebe sind städtische Versorgungs- und Verkehrsbetriebe. Hält die öffentliche Hand Anteile an privatrechtlich geführten Unternehmen (z.B. Lufthansa, Volkswagen), spricht man von gemeinwirtschaftlichen Unternehmen.

Vorhergehender Fachbegriff: Rechtsform | Nächster Fachbegriff: Rechtsform, privatwirtschaftliche



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Diskontpolitik | Volume-Variance | IP-Adresse

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon