Verhältnis eines nach bestimmten Kriterien abgegrenzten Teiles des Raumes (der —Region) zu den übrigen Teilen und/oder zum Gesamtraum. Die Kriterien können an der naturräumlichen Gliederung orientiert sein und die geographische Landschaftsstruktur aufzeigen. Die elementaren (auf die "Teile" abgestellten) Merkmale können die Verwaltungsgebiete sein und — bei Unterscheidung verschiedener Gemeindetypen — zu einer Darstellung der Wirtschafts-, Erwerbs- oder Siedlungsstruktur der Gemeinden führen. Eine theoretisch nachweisbare Regionalstruktur ist das System —zentraler Orte mit sechseckigen Verflechtungsgebieten, deren gegenseitige Beziehung u. a. in der Hierarchie der Orte (Unter-, Mittel-, Oberzentrum) zum Ausdruck kommt. Ferner kann entsprechend den Funktionen von Grund und Boden eine Raumstruktur beschrieben werden. Die Regionalstruktur kann dabei kartographisch, statistisch (in °/0-Zahlen) oder systemtheoretisch (durch Funktionen, welche die Beziehungen zwischen den einzelnen Elementen und ihrer Gesamtheit explizit beschreiben bzw. erklären) dargestellt werden.
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