Innerhalb der Prüfungsmethoden werden nach dem Kriterium »Richtung des Vorgehens« (Prüfungsrichtung) retrograde und » progressive Prüfungen unterschieden. Bei der retrograden Prüfung wird ein Vorgang in der entgegengesetzten Reihenfolge seines chronologischen Ablaufs, d. h. rückwärtsschreitend von seiner Erfassung im Rechnungswesen bis zum wirtschaftlichen Tatbestand geprüft (Bilanz oder GuV -Hauptbuch Grund buch Beleg -Wareneingang). Voraussetzung fürdie Anwendung der retrograden Prüfung ist die Verkettung von Vorgängen. Die Urteilsbildung erfolgt, indem von einem Teilurteil auf ein anderes Teilurteil geschlossen wird. Bei der progressiven Methode wirdein Vorgang dagegen in der Reihenlfolge seines chronologischen Ablaufsgeprüft, d. h. fortschreitend vomwirtschaftlichen Tatbestand bis zumzahlenmäßigen Erfassen im Rechnungswesen (Wareneingang Beleg -Grund buch Hauptbuch Bilanz oder GuV).
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