Saldenlisten sind Aufstellungen der Forderungen und Verbindlichkeiten einer Unternehmung. Sie enthalten die Salden der einzelnen Personenkonten und bilden eine Art Inventur der Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Saldenlisten geben aber nur den Sollbestand der Forderungen und Verbindlichkeiten an. Der Istbestand kann erst nach Einholung von Saldenbestätigungen festgestellt werden. Daneben dienen die Saldenlisten zur Abstimmung der Personenkonten mit den entsprechenden Sachkonten. Für Prüfungszwecke werden neben den Salden häufig auch die Kontenumsätze der Personenkonten in die Saldenlisten aufgenommen.
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