verbotswidriger grenzüberschreitender Warenverkehr (Bannbruch) zur Umgehung mengenmässiger Beschränkungen oder Verbote im freien internationalen Handelsverkehr (nicht-tarifäre Handelshemmnisse) und/oder preislicher Belastungen der Güter durch —Zölle oder international unterschiedliche —Verbrauchsteuern. Je höher die Zollbelastung oder der Unterschied in der internationalen Belastung mit —Verbrauchsteuern für ein bestimmtes importiertes Gut sind, um so mehr lohnt sich die Umgehung der gesetzmässigen Einfuhrbestimmungen durch Schmuggel. Der Versuch, durch höhere Zollsätze oder höhere Verbrauchsteuersätze steigende Staatseinnahmen zu erzielen, scheitert damit, wenn hierdurch der Anreiz zum Schmuggel so stark erhöht wird, dass der mengenmässige Umfang der legitim versteuerten bzw. verzollten Waren überproportional zurückgeht. Ein Abbau des —Protektionismus im Zuge verstärkter Bemühungen um —Freihandel verringert zwangsläufig die Probleme der Bekämpfung des Schmuggels. Historische Beispiele für schwer bekämpfbare Schmuggelaktivitäten sind der Opiumschmuggel in China, der Alkoholschmuggel während der Prohibition in den USA, der Waffenschmuggel in Süd- und Mittelamerika und der Zigarettenschmuggel in den 50er Jahren in der Bundesrepublik. Heutzutage sind vor allem Rauschgift- und Waffenschmuggel von Bedeutung.
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