Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Schuldnerverzug

liegt vor, wenn der Schuldner nach Fälligkeit trotz Mahnung nicht leistet.

Inbegr. des Verzugs: Ein Schuldner kommt in Verzug, wenn er nach Fälligkeit seiner Verbindlichkeit trotz Mahnung nicht leistet. Besteht für die Leistung ein bestimmtes kalendermässiges Datum, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er bis dahin nicht leistet. Der Schuldner hat den Verzugsschaden zu ersetzen. Ist die Leistung wegen des Verzugs für den Gläubiger nicht mehr von Interesse, kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schuldner muss zudem Verzugszinsen zahlen. Ggs.: Gläubigerverzug (Annahmeverzug).

Verzug

Vorhergehender Fachbegriff: Schuldnerverzeichnis | Nächster Fachbegriff: Schuldrecht



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Escrow Account | Attitüde | Operationale Ziele

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon