dienen der Vereinfachung der Kalkulation bei Preisänderungen. Jede Selbstkostenrechnung hat nur solange Gültigkeit, als keine Kostenpreisänderungen eingetreten sind. Um zutreffende richtige Kosten zu erhalten, müßten bei jeder Preisänderung die neuen Selbstkosten ermittelt werden. Zur Umgehung dieser kostspieligen Methode sind die Selbstkostenänderungsziffern vom VDMA entwickelt worden. Man bildet für jede Werkstoffklasse sogenannte Verarbeitungsklassen, die nach dem Verhältnis der Materialkosten und Verarbeitungskosten unterteilt sind. Der Anteil der Verarbeitungskosten an den Gesamtkosten eines Produktes ist in 11(0, 10, 20, ... 100 %) Verarbeitungsklassen pro Werkstoffklasse aufgeteilt. Für bsp. 9 Werkstoffklassen ergeben sich somit 9 x 11 = 99 Selbstkostenänderungsziffern. Beispiel: ein bestimmtes Produkt gehört gemäß VDMA zur Werkstoffklasse B, für die entsprechend der Verarbeitungsklasse 11 Selbstkostenänderungsziffern errechnet wurden (vgl. Abbildung). Für dieses Produkt betrugen bei einer früheren Kalkulation die Materialkosten 30 % und die Verarbeitungskosten 70 % der Gesamtkosten. In diesem Fall ist das Produkt der Bauklasse B/70 zuzuordnen, d.h. der Werkstoffklasse B und der Verarbeitungsklasse 70. Die Selbstkostenänderungsziffer beträgt für B/70 zum Berechnungszeitpunkt 146,1 nach VDMA. Um nun die tatsächlichen Selbstkosten zu erhalten, müssen die ursprünglich kalkulierten Selbstkosten mit 1,461 multipliziert werden. Mit der Selbstkostenänderungsziffer können somit auch sehr schwierige Kalkulationen auf den neuesten Stand gebracht werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Selbstkosten | Nächster Fachbegriff: Selbstkostenerstattungspreis
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|