Selbstkostenpreis
ein Begriff der Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen (LSP). Selbstkostenerstattungspreise können danach dann vereinbart werden, wenn kein Markt (Preis) existiert und wegen der Außergewöhnlichkeit der zu erbringenden Leistung auch eine Preisvereinbarung auf der Basis von Vorkalkulationen nicht möglich erscheint. Wird angenommen, daß während des Auftrages eine Konkretisierung und damit eine Vorkalkulation möglich wird, dann werden vorläufige Selbstkostenrichtpreise festgelegt. Genau genommen werden beim Selbstkostenerstattungspreis nicht nur die Selbstkosten, sondern zusätzlich ein kalkulatorischer Gewinnaufschlag vergütet. LSP-Kalkulationsschema.
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