prozentualer Preisnachlass auf den Verkaufspreis (üblicherweise 2-3 %) bei Barzahlung oder Zahlung innerhalb einer vom Lieferanten vorgegebenen Frist.
Skonto (sconto, ital. = Abzug) heißt der Abzug vom Rechnungsbetrag, den der Lieferant eines Gutes gewährt, sofern der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist, der Skontofrist, die Lieferantenrechnung bezahlt.
Beispiel:
"Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, bis 30 Tage netto Kasse".
Hinweis:
Wenn der Kunde die Rechnung erst nach Ablauf der Skontofrist von 10 Tagen überweist, entsteht ein Lieferantenkredit. Dieser ist häufig extrem teuer. Im obigen Beispiel errechnet sich ein effektiver Jahreszinssatz von 45 %.
Unter Skonto versteht man die Differenz zwischen Ziel- und Barpreis. Skonto ist also ein Abzug vom Zielpreis, der dem Abnehmer eingeräumt wird, wenn er den Kaufpreis innerhalb bestimmter Fristen, also beschleunigt, entrichtet. Die rechnerische Skontoverzinsung (r), bezogen auf Jahresbasis, errechnet sich nach einem vereinfachten Verfahren wie folgt:
Beispiel:
Rechnungsbetrag 100 ?, 10 Tage: 2 % Skonto, 30 Tage: netto.
Die Ermittlung des rechnerischen Skontosatzes erfolgt immer mehr mit finanzmathematischen Berechnungsmethoden (Interne Zinsfußmethode, Zweizahlungsfall, 365 Tage), denn durch das vereinfachte Verfahren wird die Skontoverzinsung lediglich sehr ungenau ermittelt.
Rechnerische Skontoverzinsung nach dem finanzmathematischen Verfahren (Interne Zinssatzmethode):
Der Lieferantenkredit kann somit, wenn er in dieser Form gewährt wird, ausgesprochen teuer sein. Die Kosten sinken mit der Ausdehnung des Zeitraums der Kreditgewährung.
Die rechnerische Skontoverzinsung hat aber lediglich als Vergleichsgröße Bedeutung, entspricht also weder der tatsächlichen Verzinsung während des gesamten Jahres noch der durchschnittlich von der Unternehmung erzielten, effektiven (ständig erwirtschafteten) Verzinsung.
Beispiel:
10 Tage: 2 % Skonto, 30 Tage: netto, 8% Bankzinsen. Netto-Skontosatz = 1,55 %. Die Nettoskontospanne (tatsächliche Verminderung des Einkaufspreises beträgt also nicht 2%, sondern nur 1,55 %. Bei einem zehnmaligen Lagerumschlag beträgt die effektive Skontorentabilität 15,5 % (10 · 1,55 %).
prozentualer Preisnachlaß, der entsprechend den Zahlungsbedingungen auf den Rechnungspreis bei Barzahlung vom Lieferer an seine Kunden innerhalb einer bestimmten Frist gewährt wird. (Bsp. »Zahlbar in drei Monaten netto, binnen 10 Tagen 3 % Skonto».)
Der Skonto ist ein Bestandteil der Zahlungsbedingungen und damit der Konditionenpolitik. Die rechnerische Skontoverzinsung ergibt sich aus der Formel: Lauten die Zahlungsbedingungen beispielsweise "zahlbar in 30 Tagen netto, binnen 10 Tagen 3 % Skonto", so würde das eine rechnerische Skontoverzinsung in Höhe von 54 % pro Jahr bedeuten. Ob es sich lohnt, den Skonto oder den Lieferantenkredit auszunutzen, hängt nach O. Hahn davon ab, wie hoch die Bankzinsen und die Lagerumschlagsgeschwindigkeit sind. Bei hohen Bankzinsen und geringer Lagerumschlagsgeschwindigkeit ist die effektive Skontoverzinsung entsprechend niedrig. Rabatt
Prozentualer Preisnachlaß bei vorzeitiger Zahlung eines Rechnungsbetrages.
(Barzahlungsrabatt) prozentualer Preisnachlass für den Fall einer unverzüglichen Regulierung einer Lieferantenverbindlichkeit. Somit kann er als "Zins" eines Lieferantenkredits angesehen werden, der für den Fall der nicht unverzüglichen Zahlung anfällt. Wenn — wie im Regelfall — die Verzinsung des Lieferanten kredits im Kaufpreis bereits enthalten ist, setzt sich der Rechnungspreis aus dem Preis für die gelieferten Wirtschaftsgüter und dem Zins für die Kreditinanspruchnahme ("Ziel") zusammen. Für den Lieferanten ist der Lieferantenkredit ein Mittel zur Absatzförderung. Der Vorteil des Skontos für ihn ergibt sich dadurch, dass die Kaufverträge schneller und ohne Mahnungen und Beitreibungen abgewickelt werden. Für den Kunden wird der Anreiz zum Skontoabzug erkennbar, wenn er aus den Zahlungsbedingungen den vergleichbaren Jahreszinssatz errechnet. Dabei wird ersichtlich, dass die Barzahlung innerhalb der Skontofrist auch bei Aufnahme eines kurzfristigen Bankkredits im allgemeinen wirtschaftlicher ist als die Inanspruchnahme des Lieferantenkredits, da den Bankzinsen entsprechende Jahreszinssätze nur bei aussergewöhnlichen Skontokonditionen erreicht werden. Zur Errechnung des Jahreszinses (beim Skonto) werden folgende Grössen benötigt: · Skontosatz: Üblich sind Skontosätze von 2% oder 3% (gemäss § 2 RabattG ist 3% auch der höchstzulässige Satz gegenüber den letzten Verbrauchern) vom Rechnungsbetrag. · Skontobezugsspanne: Dies ist die Zeitspanne zwischen dem für das Zahlungsziel massgebenden Tag und dem Ende der Skontofrist. Betragen z.B. die Skontofrist 10 und das Zahlungsziel 30 Tage, beläuft sich die Skontobezugsspanne auf 20 Tage. Bezieht man den Skontosatz auf die Skontobezugsspanne und multipliziert man diesen Betrag mit der Zahl der Tage eines Jahres (vereinfachend 360), dann erhält man - ohne Berücksichtigung der unterjährigen Verzinsung - den Jahreszins für den Skonto. Bei einem möglichen Skontoabzug von 2% ergibt sich unter Zugrundelegung der obigen Skontobezugsspanne von 20 Tagen ein Jahreszins von 36%. Literatur: Wöbe, G./Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 209 ff.
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