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Soll

(engl. debit) 1. Bezeichnung für die Vorgabegröße eines Handlungsergebnisses, in Wortverbindungen benutzt z. B. als Sollzeit, Sollmenge, Sollwert; im Rechnungswesen (Rechnungswesen, betriebswirtschaftliches, Rechnungswesen, internes) als Sollumsatz, Sollkosten usw. Ähnlich verwendet werden die Ausdrücke «Limit» oder «Budget». Die Gegenüberstellung mit dem tatsächlichen Handlungsergebnis ist der Soll st Vergleich.

2. «Soll» ist auch ein umgangssprachlicher Ausdruck für einen Fehlbestand gegenüber einer Vergleichsgröße, z. B. ist man «im Soll» beim Überziehen des Bankkontos vom Guthaben zu Bankschulden und muss «Sollzinsen» (Zinsen) zahlen.

3. Im kaufmännischen Bereich ist «Soll» die Bezeichnung für die linke Seite eines Kontos der Buchführung, die sog. Sollseite. Buchungen auf dieser Seite werden deshalb als Sollbuchungen bezeichnet unabhängig davon, welche materiellen Folgen sie haben: Gerade auf dem Bankkonto führt eine Sollbuchung zur Erhöhung des Geldbestandes bzw. zu einer Verminderung der Bankschulden ( Schulden).

ist die linke Seite auf einem -Konto. Bei Aktivkonten (Konten für die laufende Buchführung von Aktiva) werden auf ihr Vermögenszunahmen gebucht, bei Passivkonten (Konten für die laufende Buchführung von Passiva) die Schuldenabnahmen.

Soll ist der Saldo eines Kontos, bei dem die Verbindlichkeiten (Schulden) das Guthaben überschreiten. Es wird auch als Debet bezeichnet.

1. Linke Seite des Bankkontos, das die Belastungen -Sollbuchungen - aufnimmt. Ggs.: Haben.
2. In der Bankplanung bzw. im Plan angesetzte Grösse (Planzahl). Ggs.: Ist.
3. Angesetzte Grösse in der Plankostenrechnung. Ggs.: Ist.
4. Sollwert.

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