ein in der - Kostenplanung verwendeter Begriff, gibt in Prozenten von Löhnen und Gehältern an, wie hoch der Anteil der Sozialkosten an der gesamten geplanten Lohn- bzw. Gehaltssumme ist. Die Sozialkostenverrechnungssätze werden wegen im Zeitablauf auftretenden Schwankungen immer auf Jahresdurchschnittswerten berechnet. Hierfür ist es notwendig, für alle Sozialkostenstellen Kostenpläne zu erstellen. Dabei ist bemerkenswert, daß die Sozialkostenverrechnungssätze neben dem freiwilligen sekundären Sozialaufwand auch den nicht über Kostenstellen abgerechneten freiwilligen primären Sozialaufwand berücksichtigen. Die Betriebsabrechnung übernimmt die primären Istsozialkosten von statistisch geführten Abgrenzungskonten, die am Jahresende mit den in der Kostenstellenrechnung verrechneten kalkulatorischen Sozialkosten verglichen werden, wobei vor dem Vergleich die freiwilligen sekundären Sozialkosten zu eleminieren sind. Mit den Sozialkostenverrechnungssätzen werden alle Lohn- und Gehaltsvorgaben in den Kostenstellenplänen multipliziert. Die auf diese Weise erhaltenen Sozialkostendeckungssätze müssen bei der Kostenart »Kalkulatorische Sozialkosten« für Lohn- und Gehaltsempfänger ausgewiesen werden.
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