Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Spitze

entsteht
(1) bei Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer mit Kapitalerhöhung, bei der das Erhöhungskapital nicht vollständig auf die ausstehenden Aktien verteilt werden kann. Hinsichtlich der Plazierung dieses Kapitals muß die Hauptversammlung entscheiden.
(2) bei einem einzelnen Aktionär, der bei einer Kapitalerhöhung nicht über genügend oder zu viele Bezugsrechte verfügt. Zum Spitzenausgleich verfügt er über die Möglichkeit eines Zukaufs oder des Verkaufs entsprechender Bezugsrechte.
(3) oft am Einheitsmarkt bei der Ermittlung des Preises auf der Basis des Meistausführungsprinzips in Form von Überhängen. Häufig schafft der Kursmakler für diese Überhänge bei nicht zu großen Volumina den Spitzenausgleich.

Vorhergehender Fachbegriff: Spionage | Nächster Fachbegriff: Spitzenausgleich



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Black-Scholes-Formel | Country-of-Origin-Effekt | Einzelreichweite

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon