Verbrauch
letzte Verwendung von Gütern aus der Produktion des Staates (z.B. im Rahmen des staatlichen Rechts-, Sicherheits-, Verkehrssystems). Sie werden als öffentliche Güter nicht über den Markt bereitgestellt und sind demnach anstatt zu Marktpreisen mit den Herstellungskosten zu bewerten. Da sie sich außerdem im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bezüglich ihrer Verwendung nicht klar den Vorleistungen der Unternehmen oder dem Konsum der privaten Haushalte zurechnen lassen, werden sie als Eigenverbrauch des Staates behandelt.
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