Gebietskartell (Preisregulierungen, Quotenregelung) von Unternehmen der Stahlerzeugung mit dem Ziel der Kostensenkung und Erlösstabilisierung durch eine Aufteilung der Verkaufsquoten, durch Rationalisierungsund Spezialisierungsmassnahmen sowie durch Stillegungsregelungen. Derartige Stahlkontore bestanden in der Bundesrepublik Deutschland für Walzwerkserzeugnisse in den Jahren 1967 bis 1971. Ähnlich aufgebaut — allerdings ohne Gebietsaufteilung — waren die in Fusionsplänen 1983 für die deutsche Stahlindustrie vorgeschlagenen "Verkaufsgesellschaften".
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