Form des bedingten Termingeschäfts, das aber ohne gegenwärtige praktische Bedeutung ist. Der Wähler eines Stellagegeschäfts hat das Recht, die vereinbarten Güter entweder zu liefern oder abzunehmen. Im Gegensatz zu Prämiengeschäften und Nochgeschäften muß eines der beiden Geschäfte effektiv erfüllt werden. Man könnte das Stellagegeschäft auch als Kombination eines Vor- und Nachprämiengeschäfts auffassen, bei dem die Erfüllung eines Geschäfts den Rücktritt vom anderen Geschäft ohne Prämienzahlung nach sich zieht.
Die Stellage ist die Differenz zwischen Lieferungs- und Abnahmekurs; sie beträgt das Vierfache der Prämie. Die Spanne zwischen Fix- und Stellakurs beträgt das Doppelte der Prämie.
Stellakurs: Beispiel Dunlop-Rubber-Aktie 5. 11. per Ultimo November in Shilling pro Stück S = 27¼?29¼
Der maximale Verlust des Wählers ist auf die Hälfte der Stellage (= das Doppelte der Prämie) beschränkt. ?Kritischer Kassakurs? ist der ?Mittelkurs? des Stellagegeschäfts (= Kurs des Termin-Fixgeschäfts), im Beispiel 28¼.
Vorhergehender Fachbegriff: Steinkohlenwirtschaft | Nächster Fachbegriff: Stelle
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|