(adjustable peg) System fester Wechselkurse mit der Möglichkeit zu diskontinuierlichen Paritätsänderungen. Das Abkommen über den Internationalen Währungsfonds (IWF) in seiner bis zur zweiten Abkommensänderung (Kingston-Konferenz) gültigen Fassung sah feste Wechselkurse mit Stufenflexibilität vor, wobei die Mitgliedsstaaten verpflichtet waren, Höchst- und Tiefstkurse im Kassadevisenverkehr innerhalb einer Bandbreite von höchstens 1% (nach dem Smithsonian Agreement 2,25%) der Parität zu halten. Nach Auffassung des IWF sollten Wechselkursänderungen nur möglich sein, wenn die wirtschaftliche Anpassung eines Landes nicht mehr über Kosten- und Preisanpassung im Inneren vollzogen werden konnte, d. h. wenn ein sog. "fundamentales Ungleichgewicht" vorlag.
flexible Wechselkurse
Auch: Adjustablepeg. Form eines Währungssystems, das grunds. auf stabilen Wechselkursen beruht, bei denen aber die Paritäten oder Leitkurse der Währungen von Zeit zu Zeit »stufenweise« oder »sprunghaft« verändert werden (können), entweder gewissermassen automatisch (Crawlingpeg) oder - realitätsnah - wenn sich zwischen beteiligten Staaten gravierende wirtschaftliche Ungleichgewichte ergeben haben, die die Verteidigung der Wechselkurse auf dem bisherigen Niveau praktisch nicht mehr möglich machen.
(= adjustable peg) grundsätzlich feste, aber fallweise anpassungsfähige Wechselkurse. Die durch das ursprüngliche Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffene internationale Währungsordnung war durch feste Wechselkurse mit der Möglichkeit diskretionärer Änderungen gekennzeichnet. Nach dem Abkommen konnten die Kassakurse (Devisenmarkt) der Währungen der Mitgliedsländer um maximal ± 1% von den gegenseitigen Paritäten abweichen, so dass der Kurs des Dollars als Interventionswährung nur um ± 0,5% schwanken konnte. Voraussetzung für die diskontinuierlichen Paritätsänderungen war ein fundamentales Ungleichgewicht der -# Zahlungsbilanz eines Mitgliedslandes. Falls die vom Mitgliedsland vorzuschlagende Paritätsänderung 10% der erstmals festgesetzten Parität (zusammen mit früheren Paritätsänderungen) nicht überschritt, konnte der Fonds keinen Einspruch vorbringen. Bei größeren Paritätsänderungen mußte der Fonds zustimmen, wenn die Änderung eine grundlegende Störung der Zahlungsbilanz beheben sollte. Das System der Stufenflexibilität wurde von einer Reihe von Ländern 1973 de facto mit dem Übergang zu - freien Wechselkursen aufgegeben und ist mit der
2. Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds 1978 auch de jure als wesentliches Element des Vertragswerks abgelöst worden. Stufenflexibilität im Sinne diskretionärer Änderungen fixierter Kurse wird gegenwärtig von Ländern praktiziert, die einem Festkursblock angehören (z.B. Dollarblock, Franc-Zone, inzwischen außer Kraft gesetztes Europäisches Währungssystem EWS, - Europäischer Wechselkursmechnismus WKM II). Literatur: Gandolfo, G. (1987). Aschinger, F.E. (1978). Scammell, W.M. (1975)
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