Subsidiarität heißt: Eine übergeordnete Gemeinschaft darf erst dann tätig werden, wenn die zu lösende Aufgabe die Kräfte der unteren Person/Gemeinschaft übersteigt. Was also z. B. eine Gemeinde tun kann, soll nicht vom übergeordneten Bundesland übernommen werden.
Wichtiges Prinzip der Europäischen Gemeinschaft. Nach Art. 5 des EG-Vertrags wird die EG in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können; die entsprechenden Ziele daher — wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen — besser auf der Gemeinschaftsebene in Angriff genommen und durchgesetzt werden können.
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