Subsstelle sind Stellen (Stellenbildung), die Instanzen (Leitungssystem) zur Unterstützung (vor allem: Vorbereitung und Kontrolle von Entscheidungen) zugeordnet werden. Das begriffsbestimmende Merkmal der Subsstelle ist darin zu sehen, daß ihre Aktivitäten allenfalls indirekt über die Entscheidungen der zugeordneten Instanz das Betriebsgeschehen beeinflussen. Die häufig festzustellende Hervorhebung fehlender Entscheidungs und Weisungskompetenz bei Subsstelle ist irreführend. Subsstelle fällen durchaus Entscheidungen (z. B. über die Beschaffung von Informationen) und sie haben bei Existenz einer Stabsabteilung auch Weisungsbefugnis. Man unterscheidet in der Organisationslehre zwischen generalisierten Subsstelle (z. B. Direk tionsassistent), adjutantiven Subsstelle (z. B. Sekretärin) und spezialisierten Subsstelle (z. B. Stäbe für Recht, Revision, Public Relations).
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