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Swapgeschäft (Zins-)

Vereinbarungen über den zeitlich begrenzten Tausch von Zinsverbindlichkeiten, bezogen auf einen zugrunde liegenden Nominalbetrag in derselben Währung. Soweit Swapvereinbarungen auf Zahlungen aus bestehenden Verbindlichkeiten beruhen, handelt es sich um Liability Swaps. Asset Swaps liegen Zahlungen aus Finanzaktiva (Zinseinkünfte) zugrunde. Von wesentlicher Bedeutung ist, daß bei Zinsswaps die zugrunde liegenden Nominalbeträge nicht getauscht werden. Bei Tausch fester Zahlungen gegen variable Zahlungen liegt ein Couponswap (Kuponswap) vor. Erfolgt eine Swapvereinbarung auf Basis variabler aber unterschiedlicher Referenzzinssätze, liegt ein Basisswap vor. Der Einsatz von Zinsswaps dient sowohl dem Zweck der Senkung von Zinskosten als auch der Absicherung gegen mögliche Zinssatzrisiken. Die Laufzeit der Zinsswaps kann zwischen 2 und 15 Jahren betragen, der Kapitalbetrag bewegt sich zwischen 5 Mio ? und 100 Mio ?. Die Swaps können als endfällige Swaps aber auch als Swaps für Tilgungsvarianten konstruiert sein.

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