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Teilpläne in der Planung

1. Pläne, die nur einen bestimmten Bereich der Unternehmung erfassen, z.B. Absatzplan, (Planabsatz).

2. Im ungenauen Sprachgebrauch oft für Prognose der isolierten Entwicklung (Plandaten), z.B. Plan der Bevölkerungsentwicklung.

Teilpläne können z.B. erstellt werden für die folgenden Bereiche: Verkauf (Planabsatz), Produktion (Fertigungsprogrammplanung), Einkauf (Beschaffungsplan), Kosten (Plankostenrechnung), Kapitalbedarf (Finanzplan) und Gewinn (Ergebnisplan). Aufgabe der zentralen Planungsinstanz ist die wechselseitige Abstimmung der Teilpläne Interdependenz der Planung).

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