(Informatik). Vertrauenswürdige Einrichtung, bei der man bei Nutzung von Datenverschlüsselungstechniken (Verschlüsselung) Schlüssel, Name und Zeichnungsberechtigung(z.B. Passwort) hinterlegen kann, um z.B. bei Bedarf die Urheberschaft eines elektronischen Dokuments nachzuweisen (zu zertifizieren). Ende 1998 erhielt das Konsortium GlobalSign (Brüssel) von der deutschen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Genehmigung als eine der ersten Zertifizierungsstellen für digitale Signaturen in Deutschland. GlobalSign und vergleichbare Stellen sollen gewährleisten, dass digitale Signaturen ebenso rechtsverbindlich sind wie handschriftliche Signaturen. Ein Zertifikat enthält neben dem Namen und dem öffentlichen Schlüssel des Eigentümers u.a. auch ein Verfallsdatum und eine Seriennummer.
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