Vorzugsaktie
Vorzugsaktie
Hiermit bezeichnet man einen Dividendenzuschlag, der über die normale Dividende hinaus auf Aktien gezahlt wird, weil diese mit einem Dividendenvorrecht (Vorzugsaktien) ausgestattet sind. wird z. B. eine Sanierung der AG durch Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung vorgenommen, dann kann eine Ü. einen Anreiz für die Aktionäre darstellen, den im Rahmen der Sanierung erforderlichen Maßnahmen (z. B. die Umwandlung von Stammaktien in Vorzugsaktien) zuzustimmen und die damit verbund ene Zuzahlung zu leisten. Darüber hinaus spricht man von einer Überdividende (Superdividende), wenn eine in ihrer Höhe außerordentliche Dividendenausschüttung aufgrund eines ungewöhnlich günstigen Geschäftsjahres an die Aktionäre erfolgt und die voraussichtliche Einmaligkeit des Dividendenzuschlags deutlich gemacht werden soll.
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