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Überliegegebühr

Demurrage

oder (engl.) Demurrage. International gebräuchliche Bez. f. Liegegeld, das im internationalen Schiffsverkehr für die Inanspruchnahme einer längeren Lade- und/oder Löschzeit im Verschiffungs- bzw. Bestimmungshafen zu entrichten ist. Wenn diese die im Chartervertrag vereinbarten Zeiten überschreiten - und hierfür der Auftraggeber (Charterer) verantwortlich ist, dann kann der Reeder von diesem Ü. verlangen.

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