Ein Überwachungssystem umfaßt alle Maßnahmen, die der Sicherung des Rechnungswesens,
dem Schutz des Betriebsvermögens,
der Förderung der Leistungsfähigkeit und
der Unterstützung der Unternehmenspolitik
dienen.
Es lassen sich interne und externe Überwachungssysteme unterscheiden, die wiederum in prozeßabhängige und prozeßunabhängige Systeme unterteilt werden können (vgl. hierzu auch Überwachung).
1. Bei den internen Überwachungssystemen sind als prozeßunabhängigeSysteme die Interne Revision (Financial Auditing, Operational Auditing und Management Auditing), der Aufsichtsrat (§111 AktG 1965) und die Hauptversammlung (§§ 118 ff. AktG 1965) einer Aktiengesellschaftzu nennen.
Zu den prozeßabhängigen Systemen zählen personelle Kontrollen durch Mitarbeiter, der Vorstand (§ 93 AktG 1965) sowie das Interne Kontrollsystem (IKS), das organisatorische und technische Kontrollen enthält. Gleichartige, häufig wiederkehrende Handlungen sollten mit automatischen Kontrollen durchgeführt werden. Personelle Kontrollen sind für lückenlose, monotone Kontrolltätigkeiten ungeeignet; sie sollten wegen der größeren Flexibilität der Mitarbeiter bei qualifizierten Kontrollen eingesetzt werden.
2. Die externen Überwachungssysteme berücksichtigen insbesondere diejenigen Maßnahmen, die den Schutz des Betriebsvermögens und die Sicherung des Rechnungswesens gewährleisten sollen. Prozeßunabhängig sinddabei die » Wirtschaftsprüfung (gesetzlich vorgeschriebene, gesetzlichvorgesehene und freiwillige Prüfungen), die steuerliche Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) und andere Prüfungen (z. B. Versicherungs Unternehmen durch das Bundesaufsichtsamtfür das Versicherungswesen). Als prozeßabhängiges System kannneben sonstigen Prüfungsinstitutionen auch die Wirtschaftsprüfung angesehen werden, besonders wenn einWirtschaftsprüfer an der Erstellungdes Prüfungsobjektes beteiligt gewesen ist.
Gesamtheit einzelner Überwachungen V Kontrolle, Prüfung), die in einer geord- neten Beziehung zueinander stehen. Es setzt sich aus einem internen Teilsystem, in dem die Überwachungen im Unternehmen von eigenen Mitarbeitern durchgeführt werden, und einem externen Teilsystem zusammen, in dem die Überwachungen von Aussenstehenden durchgeführt werden. Da eine Überwachung durch Aussenstehende nur selten in betriebliehe Arbeitsabläufe eingebaut wird und der Überwacher selten Verantwortung für die zu überwachenden Istobjekte tragen kann, werden im externen Teilsystem überwiegend Prüfungen vorgenommen. Externe Überwachungssysteme gewährleisten die Unabhängigkeit des Verantwortlichen von dem zu beobachtenden Prozess leichter als interne. Interne Überwachungssysteme ermöglichen demgegenüber aufgrund der häufig besseren Kenntnisse der Überwachenden von der spezifischen Situation eine höhere Effizienz. Das interne Überwachungssystem besteht aus dem Internen Kontrollsystem und dem System der internen Prüfungen in Form der Innenoder Konzernrevision. In einem funktionsfähigen und effizienten Überwachungssystem müssen die einzelnen Teilbereiche aufeinander abgestimmt sein. So sollte der Abschlussprüfer Art und Umfang seiner Prüfungshandlungen von der Wirksamkeit des vorhandenen Internen Kontrollsystems abhängig machen und Informationen aus der Innenrevision der Unternehmung verwerten. Die Überwachungshierarchie etwa einer Aktiengesellschaft lässt sich vereinfachend und ohne Berücksichtigung des Aufsichtsrats entsprechend der Abb. darstellen. Die skizzierte Überwachungshierarc e ist im Zeitablauf gewachsen; so wurd neue Überwachungsebenen geschaffen, als folgenschwere Fehler auf unteren Ebenen aufgetreten waren. Einem ständigen Anwachsen der Überwachungshierarchie kann durch eine Gegenüberwachung begegnet werden, die von den unteren Ebenen der Überwachungshierarchie durchgeführt wird. Literatur: Baetge, J., Kontrollmanagement, in: Funktionale Managementlehre, Berlin, New York 1988.
Vorhergehender Fachbegriff: Überwachungssystem | Nächster Fachbegriff: Überwachungsverschulden
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|