Der Entscheidungsträger hat bei der Auswahl von Aktionen Faktoren zu berücksichtigen, die er zwar nicht beeinflussen kann, von denen aber seine Entscheidungen beeinflußt werden. Unter dem Begriff Umweltbedingungen oder Umweltsituationen wird alles das zusammengefaßt, was der Entscheidungsträger bei seiner Entscheidung berücksichtigen muß, ohne es selbst beeinflussen zu können. Es sind dies Daten aus dem ökonomischen, technischen, sozialen und rechtlichen Bereich, die den Handlungsspielraum des Entscheidungsträgers begrenzen oder begünstigen. Diese Gegebenheiten können sowohl außerbetrieblicher Art, z.B. die Konjunkturlage, die Nachfrageverhältnisse, die Konkurrenzsituation, als auch innerbetrieblicher Art, z.B. der Ausfall von Maschinen oder Mitarbeitern, sein. Es läßt sich eine Vielzahl von möglichen Umweltsituationen erfassen, wobei zwei Gesichtspunkte bedeutsam sind: In den entscheidungstheoretischen Modellen geht man erstens davon aus, daß die Anzahl der möglichen Umweltsituationen dem Entscheidungsträger bekannt ist. Das ist bei den betrieblichen Entscheidungen nicht der Fall. Das Problem besteht gerade darin, vorausschauend die Umweltsituationen zu erkennen und in den Entscheidungsprozeß einzubeziehen. Sind zweitens die möglichen Umweltsituationen bekannt, so verbleibt immer noch das Problem, für jede einzelne von ihnen die Wahrscheinlichkeit des Eintritts zu beurteilen. In einzelnen Fällen wird es möglich sein aufgrund von Vergangenheitswerten oder vertraglicher Vereinbarungen mit Sicherheit die Eintrittswahrscheinlichkeit abzuleiten. In vielen anderen Fällen läßt sich nur unter Risiko eine Eintrittswahrscheinlichkeit schätzen. Und schließlich gibt es eine Reihe von Entscheidungssituationen, die keine Wahrscheinlichkeiten über den Eintritt von möglichen Umweltbedingungen aufweisen. Diese werden als Entscheidungssituation unter Ungewißheit bezeichnet.
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