Unreine Dokumente bezeichnet Transportdokumente (Dokumente im Außenhandel), die neben den üblichen Klauseln Vermerke über einen mangelhaften Zustand der Ware und/oder der Verpackung enthalten (zum Beispiel g.b.o.; goods in bad order). Liegen nach Auffassung des Abladers nur unwesentliche Mängel vor, so kann er der Reederei ein Letter of Indemnity (Indemnitätsbrief) ausstellen, in dem er sich zur eventuellen Schadensübernahme verpflichtet, um das Konnossement «clean» (Clean /Unclean) und damit finanzierungsfähig zu machen.
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