wesentlicher Zweig des —Arbeitsschutzes. Nach ersten speziellen Gefahrenschutzmass nahmen für Frauen und Kinder wurden in der modernen Sozialpolitik vor allem in der Gewerbeordnung allgemeine Grundsätze zum Schutze des Lebens gegen Unfall, zum Schutz der Gesundheit (z. B. beim Umgang mit gefährlichen Stoffen) und zum Schutz der Sittlichkeit entwickelt. Dabei wurde den Unternehmern hinsichtlich ihrer Betriebsräume und Betriebseinrichtungen grundsätzlich die Verantwortung übertragen. Heute wird die Aufgabe des Gefahrenschutzes und der Unfallverhütung in der Bundesrepublik Deutschland von folgenden Institutionen wahrgenommen: · durch die Legislative in Bund und Ländern, · durch die Träger der Unfallversicherung, · durch die Tarifparteien. Wesentliche Aufgaben des Unfallschutzes sind die Unfallverhütung und Gefahrenvorbeugung. Durch die Umwandlung des Bundesinstituts für Arbeitsschutz in die Bundesanstalt für Arbeitsschutz findet die Prävention eine wesentliche institutionelle Stütze. Die Bundesregierung legt jährlich einen Unfallverhütungsbericht vor. Wesentliche Bereiche des Unfallschutzes sind durch Sondervorschriften geregelt, so der Umgang mit technischen Arbeitsmitteln (Gerätesicherheitsgesetz), die Arbeitssicherung und die medizinische Betreuung der Arbeitnehmer im Betrieb (Arbeitssicherheitsgesetz) sowie der Schutz der Arbeitnehmer in den Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung).
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