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Unternehmensübernahme

Akquisition , Take over

(Unternehmensakquisition), siehe   Acquisition. Siehe auch  Mergers & Acquisitions (mit Litera­turangaben). Unternehmensübernahme insbesondere einer  Aktiengesellschaft, vor allem im Wege des Unternehmenskaufs durch Erwerb der Mehrheit oder aller   Aktien. Wie bei der   Fusion wird vor Abschluss des Übernahmevertrages eine betriebswirtschaftliche und rechtliche Überprüfung des Zielunternehmens (Due Diligence) durchgeführt. Die Übernahme eines börsennotierten Unternehmens ist im Wertpapierübernahmegesetz und der bis spätestens Mai 2006 in nationales Recht umzusetzenden EU-Übernahmerichtlinie (Richtli­nie 2004/25/EG vom 21.4.2004) geregelt. Maximen sind dabei Gleichbehandlung der Aktionäre der Zielgesellschaft, umfassende Transparenz, rasches Verfahren und eine angemessene Gegenleistung; siehe auch   Squeeze Out und   Unternehmensbewertung.

Literatur: Picot, G. u.a.: Die Aktiengesellschaft bei Unternehmenskauf und Restrukturierung, Mün­chen 2003; Schuster, M.: Feindliche Übernahmen deutscher Aktiengesellschaften, Berlin 2004. Internetadressen: (Wertpapierübernahmegesetz online) http://www.gesetze-im-intemet.de; (EU-Recht online) http://europa.eu.intkur-lex/

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