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Unterschlagungsprüfung

Freiwillige Prüfung, die entweder im Zusammenhang mit der Jahresabschlußprüfung (Auftragserweiterung), zumeist jedoch gesondert durchgeführt wird. Prüfungsveranlassung: Schwerwiegende Verdachtsmomente, z. B. Auftalichen gefälschter Belege, Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr etc. Prüfungsziel: Aufklärung von » Unterschlagungen, Überführung des Täters, Feststellung des Schadens in quantitativer und qualitativer Hinsicht, Abschreckung. Prüfungsträger: Interne Revision (wenn vorhanden; hier besteht allerdings die Gefahr der Befangenheit, denn der Defraudant hat das » interne Kontrollsystem durchbrochen, das von der internen Revision auf Schwachstellen geprüft und ggf. als ordnungs und funktionsfähig beurteilt wurde). Externer Prüfer (i. d. R Wirtschaftsprüfer). Ein Hinzuziehen von Sachverständigen (EDV-Spezialisten, Kriminaltechnikern) kann fallweise erforderlich sein.

Z. T. auch: Unterschlagungsrevision. Sonderprüfung in der Bank, die diese auf freiwilliger Basis durch die interne Revision anstellt bzw. durch externe Prüfer, z. B. Wirtschaftsprüfer, anstellen lässt, i. d. R. beim Auftreten erheblicher Verdachtsmomente für Unregelmässigkeiten, vor allem Unterschlagungen. Heute müssen wegen des starken Vordringens elektronischer Einrichtungen mit den durch sie neu entstehenden, vorher unbekannten Unterschlagungsmöglichkeiten meist einschlägige Spezialisten von aussen mit herangezogen werden.

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