Bestätigung aufgrund einer Untersuchung und Nachweisführung, dass besondere Forderungen für einen speziellen vorgesehenen Gebrauch erfüllt werden, meist die Konformität mit den Erfordernissen des Anwenders.
In der Umweltwirtschaft:
Der geprüfte Umweltgutachter validiert die Umwelterklärung des am EG-ÖkoAuditsystem teilnehmenden Unternehmens, d. h. er erklärt sie mit seiner Unterschrift für gültig. Damit erfolgt der Eintrag in das Register bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und die Veröffentlichung durch die EU.
In der Wirtschaftssoziologie: in der empirischen Forschung i.d.R. Bezeichnung für die Überprüfung der Validität einer Messoperation durch spezielle Tests und statistische Verfahren. Validität, externe
(betriebliches Umweltmanagement) bedeutet eine Überprüfung des Umweltmanagements bzw. des Umweltmanagementsystems auf Konformität mit EMAS durch einen vom Unternehmen bestellten Umweltgutachter bzw. einer Umweltgutachterorganisation; Validierungsaudit. Bei Konformität kann das Unternehmen das EU-Zeichen „EMAS - geprüftes Umweltmanagement” führen.
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