(VDR) Zusammenschluss der 22 Rentenversicherungsträger mit Sitz in Frankfurt. Zu seinen Aufgaben gehören: · Mitwirkung bei der Gestaltung von Gesetzen, Verordnungen usw, auch bei zwischenstaatlichen Abkommen. · Hinwirken auf einheitliche Auslegung der Gesetzesgrundlage für den Bereich der Rentenversicherung, um die Gleichbehandlung aller Versicherten sicherzustellen. · Wahrnehmung der gemeinsamen Angelegenheiten der Mitglieder. Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet der Verband mit nationalen und internationalen Institutionen der sozialen Sicherung zusammen.
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