Begriff aus der Plankostenrechnung, der die Ermittlung der Kosten für die Erstellung von in der Leistungsplanung festgelegten Leistungsmengen in einer vorgegebenen Planperiode bezeichnet. Bestimmt werden dadurch das Mengen- und das zugehörige Wertgerüst (Verrechnungspreise). Bei der starren Plankostenrechnung wird die Verbrauchsplanung für einen bestimmten Beschäftigungsgrad, bei der flexiblen Plankostenrechnung für verschiedene Beschäftigungsgrade festgelegt.
1. bewusste Gestaltung der Ausgaben privater Haushalte. Bestimmungsfaktoren des Verbrauchs sind auf der Angebotsseite das gesamtwirtschaftliche Güter- und Leistungsangebot, deren Inanspruchnahme auf der Nachfrageseite durch das verfügbare Einkommen und die Präferenzstrukturen der privaten Haushalte sowie durch die staatliche Wirtschafts- und Sozialpolitik (meritorische, öffentliche Güter) determiniert wird. 2. Verbrauchsplan öffentlicher Haushalte: Haushaltsplan.
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